Ausbildungsrichtlinien
Richtlinien zur Ausbildung im DBS
Grundlage für die Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge in den Strukturen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS) stellen die „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) “ sowie die „Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e.V. “ dar. Detaillierte Informationen zu den Bildungsmaßnahmen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Landes- bzw. Fachverbände oder der DBS-Akademie.
Teilnahmevoraussetzungen
Als Teilnahmevoraussetzung an den Bildungsmaßnahmen im DBS gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Eine Vorqualifikation wird nicht vorausgesetzt. Bestimmte Ausbildungs- und Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen (siehe Anerkennungstabelle). Hierfür muss ein Antrag beim zuständigen Landesoder Fachverband gestellt werden.
Lehrgangsanmeldung
Die Lehrgangsanmeldung erfolgt beim ausrichtenden Landes- bzw. Fachverband. Für die Anmeldung stehen Ihnen Anmeldeformulare bzw. teilweise ein Online-Portal zur Verfügung, die auf der Homepage des entsprechenden Lehrgangsanbieters zu finden sind. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen zum Lehrgang. Der Landes- bzw. Fachverband ist dabei Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Lehrgang und behält sich Änderungen des Lehrganges vor.
Ausbildungskosten
Die Kosten der Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind aufgrund der verschiedenen Förderbedingungen in den einzelnen Landesbzw. Fachverbänden unterschiedlich geregelt. Die genauen Kosten sind den Ausschreibungen der Lehrgänge zu entnehmen. Die Kosten unterscheiden sich meist für Teilnehmer*innen, die einem Verein aus dem ausrichtenden Landesverband angehören zu den Kosten für Teilnehmer*innen, die einem Verein aus einem anderen Landes- bzw. Fachverband angehören sowie externen Teilnehmer*innen, die keinem Mitgliedsverein des DBS zugehörig sind. Weitere Informationen zu den Ausbildungskosten und den Zahlungsfristen sind der Homepage des jeweiligen Lehrgangsanbieters zu entnehmen.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungen in der ersten Lizenzstufe umfassen 120 Lerneinheiten (Übungsleiter/in C Breitensport, Trainer/in C Leistungssport). Die Ausbildungen in der zweiten Lizenzstufe umfassen 180 Lerneinheiten (Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation, Übungsleiter/in B Breitensport, Trainer/in B Leistungssport; Ausnahme: Profil Innere Medizin: 210 Lerneinheiten). Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Einige Lerneinheiten werden durch Heimstudium/Hausarbeiten, Hospitationen und Lernerfolgskontrollen abgedeckt. Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Lehrgangsmaterialien
Die Materialien für den jeweiligen Lehrgang werden den Teilnehmer*innen über den Lehrgangsanbieter zur Verfügung gestellt. Hierzu nutzen viele Lehrgangsanbieter die Lern- und Austauschplattform DBS-IP. Weitere Informationen hierzu finden Sie nachfolgend:
DBS-IP ist die Austausch- und Lernplattform des DBS. Da es sich hierbei um ein geschlossenes System handelt, erfolgt der Zugang für die Lehrgangsteilnehmer*innen nur über personalisierte Zugangsdaten, die per E-Mail zugeschickt werden. Die Teilnehmer* innen haben die Möglichkeit die eingestellten Lehrgangsunterlagen (z. B. Manuskripte, Link- und Literaturlisten, Informationen rund um die Aus-, Fort- oder Weiterbildung) anzusehen und herunterzuladen. Zudem besteht die Möglichkeit sich innerhalb der Veranstaltung mit den anderen Kursteilnehmer*innen auszutauschen, Forenbeiträge zu schreiben, gemeinsam Inhalte zu erarbeiten sowie mit dem*der Lehrgangsleiter*in in Kontakt zu treten. Sie finden die Lernplattform DBS-IP unter www.dbs-ip.de.
Beantragung der Lizenz
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme an allen Lehrgangsterminen wird dem*der Teilnehmer*in eine Teilnahmebescheinigung durch den Lehrgangsanbieter ausgestellt. Lizenzen werden auf Antrag beim zuständigen Landes- oder Fachverband ausgestellt. Dazu werden die folgenden Unterlagen benötigt:
• Nachweis der Erste Hilfe-Grundausbildung (9 Lerneinheiten – nicht älter als 2 Jahre)
• Teilnahmebescheinigung des besuchten Ausbildungslehrganges
• „Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden des DBS“
• Bestätigung eines Mitgliedsvereins des DBS über die Mitgliedschaft/Übungsleitertätigkeit
Gültigkeit der Lizenz
Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung. Dabei beträgt die Gültigkeitsdauer maximal 4 bzw. im Bereich der Inneren Medizin maximal zwei Jahre. Die jeweilige Gültigkeit ist auf der ausgestellten Lizenz aufgeführt.
Verlängerung der Lizenz
Innerhalb der Gültigkeitsdauer von 4 bzw. 2 Jahren (Profil Innere Medizin) ist der Nachweis einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung beim zuständigen Landes- oder Fachverband einzureichen. Die Lizenzen können nur dann verlängert werden, wenn zudem die Tätigkeit/Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des DBS nachgewiesen wird. Es gelten folgende Regelungen bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer:
Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer wird mit Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich eines Jahres verlängert.
- Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer wird mit Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich von zwei bzw. drei Jahren verlängert.
- Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre:
Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Sonderregelung für Lizenzen „Innere Medizin“ mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren
- Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird mit Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer abzüglich eines Jahres verlängert.
- Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer.
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren:
Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Anerkennung von Fortbildungen für die Lizenzverlängerung
Alle im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen werden bundesweit zur Lizenzverlängerung anerkannt. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die unteren Lizenzstufen für ihre Gültigkeitsdauer ebenfalls verlängert. Dies gilt auch für höhere Lizenzstufen. Zur Verlängerung der Lizenz „Übungsleiter/in B Sport in der Rehabilitation Innere Medizin“ wird eine Fortbildung mit dem Thema „Reanimation in Herzsportgruppen“ mit 4 Lerneinheiten empfohlen. Bei Interesse an externen Fortbildungen sollte vorab mit dem zuständigen Landes- oder Fachverband abgestimmt werden, ob die externe Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden kann.
Versicherungsschutz
Für die Teilnehmer*innen, die einem Mitgliedsverein im DBS angehören, besteht eine Haftungs- und Unfallversicherung auf Grundlage der Versicherungsverträge der Landessportbünde für Vereinsmitglieder. Für externe Teilnehmer*innen besteht keine Haftungs- und Unfallversicherung.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubes, der der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Die Bundesländer verabschieden hierzu eigene Landesgesetze, die den Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub geben. Bildungsurlaub wird nicht in allen Bundesländern anerkannt. Weitere Informationen rund um das Thema Bildungsurlaub finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Lehrgangsanbieters.
Lizenzen im Rehabilitationssport
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein*e Übungsleiter*in ohne eine gültige Übungsleiterlizenz keine anerkannte Rehabilitationssportgruppe leiten darf und somit eine Abrechnung mit den Kostenträgern nicht möglich ist. Die gültigen Lizenzen sind zudem Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit in den Sportvereinen und Abteilungen. Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des DOSB gültig.
Bezahlung des Lehrganges
Für die fristgerechte Bezahlung des Lehrganges ist der*die Teilnehmer*in verantwortlich. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten sich die Landes- und Fachverbände das Recht vor, den Teilnahmeplatz an eine andere Person zu vergeben.