Aktuelle Veränderungen bei den Vergütungssätzen im Rehasport

Rehasport Vereine

Der vdek-Bundesverband hat im Namen aller Ersatzkassen unserem Bundesverband, also dem DBS, einen Vertragsentwurf für eine vorübergehende Erhöhung der Vergütungssätze durch die Ersatzkassen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. September 2020 zugesandt. Darin bieten die vdek-Kassen für das dritte Quartal eine befristetet Erhöhung ihrer eigentlichen Vergütungssätze um 10 Prozent an. Dieser Vertragsentwurf ist von beiden Seiten noch nicht unterschrieben, da insbesondere unser Bundesverband versuchen möchte, in weiteren Verhandlungen noch eine substanziellere Erhöhung der Vergütungssätze und möglicherweise auch noch eine längere Periode der Erhöhung zu erreichen. Hintergrund dafür ist, dass die nun erfolgte Erhöhung der Sätze mit Sicherheit nicht die weggebrochenen Einnahmen im Bereich Rehasport in Ihren Vereinen kompensieren können. Dies insbesondere, weil selbst in den Gruppen, die derzeit wieder stattfinden, wahrscheinlich noch lange nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder dabei sind und außerdem viele Gruppen auch noch nicht wieder gestartet sind. Außerdem ist das 3. Quartal erfahrungsgemäß, bedingt durch die Sommerferien, das Quartal, in dem ohnehin immer weniger Personen an Ihren Angeboten im Verein teilnehmen. Ob unser Bundesverband noch Verbesserungen erreichen kann, ist allerdings derzeit noch fraglich. Unabhängig von diesen noch laufenden Verhandlungen hat der vdek aber signalisiert, dass die zehnprozentige Steigerung der Vergütungssätze für das 3. Quartal auf alle Fälle durchgeführt werden soll. Damit Sie diese vorübergehenden Vergütungssatzänderungen nachvollziehen können, sowie alle anderen in den letzten Monaten erfolgten Veränderungen, finden Sie die aktuelle Tabelle hier.

Leider werden Sie aber beim Lesen der Vergütungssatz-Tabelle feststellen, dass ab dem 1. Juli 2020 bei den Primärkrankenkassen noch keine Vergütungssätze stehen. Der Grund hierfür ist der, dass hier die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und uns noch nicht abgeschlossen sind. Hier haben wir erst vor kurzem ein erstes Angebot der Krankenkassen erhalten, welches aber noch abschlussreif ist. Daher sind hier noch keine Zahlen bekannt. Daher empfehlen wier unseren Vereine in den nächsten Wochen noch keine Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen für Teilnahmen ab dem 1. Juli 2020 durchzuführen. Einerseits sind die Primärkassenvergütungssätze am diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt und andererseits können Sie dann auch noch darauf reagieren, falls bei den Verhandlungen mit den vdek-Kassen doch noch weitere Veränderungen erreicht werden können. Unabhängig davon empfehlen wir, die Abrechnungen für die Teilnahmen am Rehasport bis zum 30. Juni 2020 möglichst bald durchzuführen, damit Ihr Verein in dieser besonderen Zeit wenigsten diese Einnahmen schon für seine Arbeit auf dem Vereinskonto hat.