Datenschutzerklärungen
Freigabe der persönlichen Daten
Seit dem Jahr 2011 ist die Datenschutzerklärung in Rheinland-Pfalz fester Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Es ist erforderlich, dass die Daten der beteiligten Personen einzeln von den betroffenen Menschen oder vertretungsberechtigten Personen freigegeben werden.
Dies betrifft im einzelnen folgende Personengruppen:
- Vereinsvorstand nach § 26 BGB für die Daten des Vereins
- Alle Ansprechpartner des Vereins (benannt auf Formular AP)
- Alle Ansprechpartner der jeweiligen Angebote (benannt auf Formular AN)
- Alle beteiligten Übungsleiter (benannt auf Formular ÜL)
- Alle betreuenden Ärzte (benannt auf Formular M)
Das Formblatt DE gibt es als solches nicht mehr. Ab dem 01.01.2015 ist die Datenschutzerklärung auf den o.g. Formblättern integriert.
Warum die Freigabe der Daten?
Die Landesverbände des DBS als anerkennende Stellen sind vertraglich dazu verpflichtet, die Anerkennungen an die Kostenträger weiterzuleiten. Dies umfasst viele, aber nicht alle Inhalte.
Welche Inhalte veröffentlicht werden können Sie sich jederzeit auf unserer Rehasportangebotssuche ansehen.
Nur wenn die beteiligten Personen die Daten freigegeben haben, kann der BSV Rheinland-Pfalz seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen. Daher können keine Zertifizierungen bei fehlenden Datenschutzerklärungen vorgenommen werden.
Dies diehnt dem Schutz der persönlichen Daten jedes Einzelnen!