Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen

Die Rahmenvereinbarung wird ergänzt durch die Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen mit den einzelnen Kostenträgern. Hier sind auf Bundesebene zu nennen:

  • Ersatzkassen (vdek)
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Unfallversicherung

Auf Landesebene werden zusätzlich Vereinbarungen mit den nicht bundesweit tätigen Kostenträgern geschlossen. Dies sind im Fall von Rheinland-Pfalz:

  • Primärkassen
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Aus den Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen ergeben sich die jeweils gültigen Kostensätze für die Anbieter des Rehabilitationssports.

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