Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen
Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen
Die Rahmenvereinbarung wird ergänzt durch die Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen mit den einzelnen Kostenträgern. Hier sind auf Bundesebene zu nennen:
- Ersatzkassen (vdek)
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Unfallversicherung
Auf Landesebene werden zusätzlich Vereinbarungen mit den nicht bundesweit tätigen Kostenträgern geschlossen. Dies sind im Fall von Rheinland-Pfalz:
- Primärkassen
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Aus den Durchführungs- und Finanzierungs-/Vergütungsvereinbarungen ergeben sich die jeweils gültigen Kostensätze für die Anbieter des Rehabilitationssports.