Ergänzende Regelungen und Vorgaben

Ergänzende Regelungen und Vorgaben

Zusätzlich zu den hier dargestellten vertraglichen Vereinbarungen können die zertifizierenden Stellen, z.B. der Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz, zusätzliche Vorgaben machen. Diese sind durch die zertifizierten Anbieter verbindlich einzuhalten.

In Rheinland-Pfalz sind dies u.a.:

  • die Ordnung über die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rehabilitationssport und
  • der Kriterienkatalog zur Überprüfung der Anbieterqualität im Rehabilitationssport in Rheinland-Pfalz
  • die Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)

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