Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger sind laut § 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge

Einige der genannten Rehabilitationsträger und u.a. der Deutsche Behindertensportverband haben auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining abgeschlossen.