Teilnahmebedingungen

  1. Zusätzlich zu den Allgemeinen Hinweisen zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgängen des DBS gemäß den „Rahmenrichtlinien zur Qualifizierung im DOSB“ gelten bei uns die nachfolgend aufgeführten Regelungen.
     
  2. Die Lehrgangsgebühr versteht sich grundsätzlich inkl. Übernachtung (im Doppelzimmer) und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. inkl. Mittagessen bei Tagesveranstaltungen. Eine Teilerstattung der Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtung oder Verpflegung ist ausgeschlossen. Tagungsgetränke sind nicht enthalten. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern (in der Regel Zweibettzimmer). Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden als Kooperationsveranstaltung ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Landesverbandes.
    Jahreskontingent der Mitgliedervereine des BSV Rheinland-Pfalz (aktuelle Bestandserhebung)
    Ausbildungen: 2 Personen zu reduzierten Konditionen (gem. Punkt A der Kostentabelle)
    Fortbildungen: 4 Fortbildungen zu reduzierten Konditionen (gem. Punkt A der Kostentabelle)
    Pro 30 gemeldete Personen (aktuelle Bestanderhebung) erhöht sich das Kontingent um 1 weitere Übungsleiter-Ausbildung sowie 2 weitere Fortbildungen. Für derüberhinausgehende Lehrgänge gilt die Lehrgangsgebühr gemäß Punkt B der Kostentabelle.
     
  3. Qualischecks; Prämiengutscheine etc. werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
     
  4. Teilnehmer aus anderen Landesverbänden können nur berücksichtigt werden, wenn bei Meldeschluss noch Lehrgangsplätze frei sind.
     
  5. Für Nichtmitglieder bzw. Teilnehmer aus sonstigen Vereinen (kein Mitglied im BSV, Kooperationspartner oder DBS-Mitgliedsvereine) ist eine Teilnahme nur möglich, wenn die Plätze nicht von Kooperationspartnern bzw. DBS- Mitgliedsvereinen besetzt werden.
     
  6. Die Lehrgangsgebühren sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 4 Wochen unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen, spätestens bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn. Ist die Zahlung aufgrund der fehlenden Rechnungsnummer nicht zuzuordnen oder erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so behält sich der BSV das Recht vor, den Teilnehmerplatz an einen anderen Teilnehmer auf der Warteliste zu vergeben.
     
  7. Das Risiko der Erkrankung trägt der/die Teilnehmer*in. Daher fällt auch bei krankheitsbedingten Absagen (auch bei Vorlage eines ärtzl. Attest) die zu diem Zeitpunkt der Absage jeweilige Stornogebühr an. Teilnehmer, die unentschuldigt nicht zum Lehrgang erscheinen können bei zukünftigen Anmeldungen abgelehnt werden.
     
  8. Absage vor dem Meldeschluss:   kostenlos
    Absage nach Meldeschluss:         25%*
    Absage ab 1 Woche vorher:        100%*
    *sollten zusätzliche Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenso in Rechnung gestellt.

     
  9. Der BSV behält sich vor, den Lehrgangsort/Termin aus organisatorischen Gründen zu ändern.



    (Fassung Dezember 2024)

Mara Kozulovic

Referentin Lehrgangswesen

Sebastian Kamps

Sachbearbeiter Lehrgangswesen