für Ärzte

Grundlegende Informationen für Ärzte

Niedergelassene Ärzte oder Mediziner aus Krankenhäusern können den Rehabilitationssport verordnen. Dieser belastet das Budget des Arztes nicht!

Im Vorfeld einer Verordnung sollte geprüft werden, ob der Rehabilitationssport mit seinen Zielsetzungen und Einschänkungen für den jeweiligen Patienten den bestmöglichen Therapieansatz darstellt.

Bei Detailfragen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartner der Geschäftsstelle des BSV Rheinland-Pfalz.