Lizenzverlängerung
Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen.
Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) sind Fortbildungen von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen, welche innerhalb der Lizenzgültigkeit besucht werden müssen. Dies entspricht zwei Tagesveranstaltungen (Tagesfortbildungen = 8 Lerneinheiten) oder einer mehrtägigen Fortbildung. Hierfür werden alle angebotenen Fortbildungen der bundesweiten Binderten- und Rehasportverbände komplett angerechnet.
Eine teilweise Anrechnung der Lehrgänge der Sportbünde, Turnverbände sowie des Landessportbund erfolgt nach Einzelprüfung (nur Lehrgänge mit praktischem Inhalt, maximal hälftige Anerkennung). Mindestens 8 Lerneinheiten müssen durch einen der bundesweiten Rehasportverbände absolviert werden.
Für eine Lizenzverlängerung dürfen maximal 8 Lerneinheiten durch Online-Fortbildungen nachgewiesen werden. Die restlichen Lehrgänge müssen in Präsenz durchgeführt werden.
Dies geht aus den ab dem 01.01.2023 gültigen "Richtlingen für die Ausbildung im DBS" hervor (Seite 27, Abschnitt 12.6.).
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
Bitte beachten: Sobald die Lizenz eines Übungsleiters, der in einem zertifizierten Rehabilitationssportangebot tätig ist, ungültig wird, verliert automatisch das Angebot die Zertifizierung. Damit darf dieses Angebot nicht mehr als Rehabilitationssport beworben, durchgeführt oder abgerechnet werden. Vereine und Übungsleiter tragen die Verantwortung für die Herstellung der benötigten Voraussetzungen!
Für die Lizenzverlängerung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag Lizenzverlängerung mit Stempel + Unterschrift eines Mitgliedsvereins
- Teilnahmebestätigungen der benötigten Fortbildungen von 15 Lerneinheiten
Bitte lassen Sie uns Ihre Unterlagen vorzugsweise per Mail oder Fax zukommen. Alternativ ist dies natürlich auch weiterhin per Post möglich.
Außerdem bitten wir Sie uns keine Originalunterlagen mit Ihren Anträgen einzureichen. Zudem ist das Mitsenden der Originallizenz nicht mehr nötig, da es die Übungsleiterlizenz in seiner "Papierform" seit dem Anfang 2018 neu eingeführten Lizenzsystem des DOSB nicht mehr gibt.
Weitere Informationen zum neuen Lizenzmanagementsystem entnehmen Sie bitte dem nächsten Abschnitt.
Neuerungen der Lizenzausstellung/-verlängerung ab Januar 2018
Zum 1.1.2018 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) landesweit für alle Sportverbände ein neues Lizenzmanagementsystem verpflichtend eingeführt. Alle Übungsleiter/-innen erhalten ab Januar 2018 Lizenzen im DIN-A4-Format. Diese enthalten persönliche Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin, Profilbereich, Datum der Erstausstellung, Gültigkeitsdauer und DOSB-Lizenznummer. Ein Passfoto ist nicht vorgesehen und muss deshalb nicht mehr eingereicht werden.
Eine Lizenzverlängerung kann künftig erst im letzten Quartal des Ablaufdatums beantragt werden. Für jede Verlängerung wird ein Neudruck erstellt. Somit entfällt das bisherige Prozedere der Einreichung der Originallizenz.
Alle in diesem Zusammenhang wichtigen Informationen werden in dem Flyer „DOSB-Lizenzmanagementsystem – Informationen für Übungsleiter/innern und Trainer/innen“ beschrieben.
Ihre Ansprechpartner
Mara Kozulovic
Referentin Lehrgangswesen
- Telefon: 0261-973878-53
- Fax: 0261-973878-63
- E-Mail: mara.kozulovic@bsv-rlp.de
Sebastian Kamps
Sachbearbeiter Lehrgangswesen
- Telefon: 0261-973878-50
- Fax: 0261-973878-60
- E-Mail: sebastian.kamps@bsv-rlp.de