für Rehasport-Interessierte
Grundlegende Informationen für Rehasport-Interessierte
Rehabilitationssport wird durch die im SGB IX festgeschriebenen Kostenträger nicht nur bezuschusst, sondern übernommen. Dies bedeutet, dass für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport keine Kosten auf die Patienten zukommen.
Verpflichtende Mitgliedschaften sind nicht zulässig, freiwillige Mitgliedschaften in Sportvereinen sind jedoch ausdrücklich durch die Kostenträger befürwortet.
Je nach Kostenträger wird der Umfang des Rehabilitationssports unterschiedlich genehmigt:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): i.d.R. 50 Einheiten in 18 Monaten bei max. 2x (in Ausnahmefällen 3x) pro Woche
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): i.d.R. 6 Monate bei max. 2x (in Ausnahmefällen 3x) pro Woche wobei binnen 3 Monaten nach Ende der Rehamaßnahme begonnen werden muss
Die ärztlichen Verordnungen über die gesetzlichen Krankenversicherungsträger müssen nach Ausstellung durch den Arzt durch den Kostenträger genehmigt werden. Im Fall von Verordnungen der deutschen Rentenversicherungsträger gilt die Verordnung automatisch als genehmigt.
Der Versicherte hat die freie Wahl einer (zertifizierten) Gruppe. Die Gruppen können eine Teilnahme ablehnen und sind nicht verpflichtet eine begonnene Teilnahme bis zur vollständigen Erfüllung der Verordnung weiterzuführen.
Der Patient ist dazu verpflichtet einen Wechsel des Kostenträgers dem Anbieter zu melden und muss vor dem in Kraft treten des Wechsels die Verordnung erneut genehmigen lassen.
Informationsvideo für Rehasport-Interessierte
Liebe Interessierten*innen am Rehasport,
wir haben extra für Sie ein neues Video veröffentlicht, welches Ihnen den Weg zum Rehasport einfach erklärt.
Viel Spaß beim schauen.
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