Verbotene Maßnahmen
Ausgeschlossene Maßnahmen
Laut Punkt 4.7 Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport sind vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossene Maßnahmen:
- die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und Einübung von Hilfsmittelnabzielen (z. B. Rollstuhlkurse)
- die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen ausdem Kampfsportbereich umfassen
- die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerungdienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.
Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.
Keine Anerkennung für...
Laut Punkt 5.3 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport kommen für eine Anerkennung als Rehabilitationssport nicht in Betracht:
- Kampfsportarten und Sportarten der Selbstverteidigung (z. B. Boxen, Kickboxen,Ringen, Judo, Karate, Taekwon-Do, Jiu-Jitsu)
- Sportarten, bei denen eine erhöhte Verletzungsgefahr oder ein anderes gesundheitliches Risiko besteht
- Sportarten, die gemessen an den Kosten für den Rehabilitationssport im Sinne der Ziffer 5.1 einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand erfordern.