Verbotene Maßnahmen

Ausgeschlossene Maßnahmen

Laut Punkt 4.7 Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport sind vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossene Maßnahmen:

  • die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und Einübung von Hilfsmittelnabzielen (z. B. Rollstuhlkurse)
  • die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen ausdem Kampfsportbereich umfassen
  • die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerungdienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.

Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.

Keine Anerkennung für...

Laut Punkt 5.3 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport kommen für eine Anerkennung als Rehabilitationssport nicht in Betracht:

  • Kampfsportarten und Sportarten der Selbstverteidigung (z. B. Boxen, Kickboxen,Ringen, Judo, Karate, Taekwon-Do, Jiu-Jitsu)
  • Sportarten, bei denen eine erhöhte Verletzungsgefahr oder ein anderes gesundheitliches Risiko besteht
  • Sportarten, die gemessen an den Kosten für den Rehabilitationssport im Sinne der Ziffer 5.1 einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand erfordern.