Abrechnungsintervalle

Abrechnungsintervalle

Die zulässigen Abrechnungsintervalle mit Stichtagen sind in den jeweils gültigen Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen festgeschrieben.

Aktuell ist zu empfehlen, dass Abrechnungen frühestens in halbjährigen Intervallen zu den Stichtagen 30.06. - 31.12. durchgeführt werden.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Kostenträger sollten vor jeder Abrechnung überprüft / aktualisiert werden. Weitere Tipps: Die versendeten Unterlagen jeweils in Kopie im Haus behalten und den Versand als Einschreiben deklarieren.