Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Inkrafttreten des Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Zum 1. Januar 2025 ist das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung – WDB) erlitten haben, u.a. Anspruch auf Leistungen der medizinischen Versorgung der Wehrdienstbeschädigungsfolgen und beruflichen Rehabilitation. Die medizinische Versorgung der WDB-Folgen für ausgeschiedene wehrdienstgeschädigte Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII), ähnlich dem Verfahren bei Arbeitsunfällen. Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist im Auftrag der Bundeswehrverwaltung mit der medizinischen Versorgung betraut. Die UVB ist also zuständig für die aufgrund anerkannter Schädigungsfolgen erforderlichen Maßnahmen der medizinischen Versorgung, einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die schädigungsbedingte Pflege für ausgeschiedene wehrdienstbeschädigte Soldatinnen und Soldaten.
Ihre Abrechnung des Rehabilitationssports für die von der UVB beauftragte Behandlung der Schädigungsfolgen erfolgt direkt mit der UVB.
Für Fragen steht das Team der UVB unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Zentrale Postanschrift SEG:
Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEG@uv-bund-bahn.de