QM im Beschwerdemanagement
QM im Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement wird weitestgehend basierend auf den Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Kostenträgern ausgeführt.
Üblicherweise werden Missstände von Teilnehmern oder Vereinen den Kostenträgern angezeigt. Diese nehmen diese Anzeigen auf, prüfen diese intern auf Plausibilität und geben Sie, i.d.R. über deren Spitzenverbände, an die anerkennenden Stellen zur Prüfung der Situation weiter.
Der BSV Rheiland-Pfalz ist aktuell verpflichtet die gemeldeten mutmaßlichen Verstöße innerhalb von 4 Wochen zu prüfen und einen Bericht mit Empfehlungen anzufertigen.
"Zu den einzuleitenden Maßnahmen zählen schriftliche Aufklärung, Beratungsgespräch, Unterlassungserklärung, Verwarnung mit Hinweis auf Widerruf der Anerkennung als Rehabilitationssportgruppe nach § 3 Abs. 1. Die Krankenkassenverbände behalten es sich vor, im Einzelfall die Stellungnahmen des Vereins bei den Trägerverbänden anzufordern" (§ 15 Abs. 2 Primärkassenvereinbarung RLP).
In besonders schweren Fällen ist auch die Aberkennung der Anerkennung als Rehasportgruppe möglich. Dies geschieht in Abstimmung zwischen den Krankenkassenverbänden und dem BSV Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. § 15 Abs. 3 Primärkassenvereinbarung RLP)