Besonderheiten

Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Laut Punkt 10.3 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport können bei der Durchführung von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins 

Übungsveranstaltungen zusammengefasst werden.

Dies bedeutet, dass die genehmigten Einheiten auch an einem Stück, z.B. im Rahmen einer Wochenendveranstaltung durchgeführt werden können.

Mehrere Übungseinheiten an einem Tag

In Rheinland-Pfalz ist es nicht zulässig, mehrere Übungseinheiten an einem Tag abzurechnen. Solche Abrechnungen können von den Kostenträgern zurückgewiesen und/oder gekürzt werden.

Eine Erklärung hierfür bietet die Trainingswissenschaft. Es ist in erster Linie die Häufigkeit (Anzahl der Veranstaltungen pro Woche), dann der Umfang (Dauer der einzelnen Trainingseinheit) und erst an letzter Stelle die Intensität (Höhe der Belastung innerhalb einer Trainingseinheit) zu steigern.

Nach den Regelungen der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport ist die Häufigkeit pro Woche auf 2x in Ausnahmefällen auf 3x (mit Begründung) limitiert.

Der Umfang der Trainingseinheit ist lediglich in der Form limitiert, dass ein Angebot von mind. 45 Minuten (60 Minuten im Herzsport) eingerichtet sein muss. Sollte der Teilnehmer diese Zeit nicht ausschöpfen, so ist dies kein Problem!

Die Intensität ist in der Rahmenvereinbarung ebenfalls reglementiert: "Die einzelnen Maßnahmen sind dabei auf die Erfordernisse der Teilnehmer/-innen abzustellen" (Punkt 2.4).