QM in der ÜL Qualifikation

QM in der Übungsleiterqualifikation

Laut Punkt 19.1 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport sind die Rehabilitationssportgruppen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet.

Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

Hierzu ist u.a. eine laufende Qualifikation der eingesetzten Übungsleiter zwingend erforderlich. Punkt 19.2 regelt daher, dass für die Rehabilitationssportgruppen die Verpflichtung besteht, an einem Qualitätssicherungsprogramm der Rehabilitationsträger teilzunehmen.

In Rheinland-Pfalz sind dies die regelmäßig angebotenen Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Übungsleiter. Diese sind zur Lizenzverlängerung unbedingt notwendig.

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