Hospitationen

Hospitationen

Im Rahmen der Qualifizierung sind im Anschluss an den Block 10 in den Blöcken 30 bis 80 Besuche von Übungsveranstaltungen (Hospitationen) durchzuführen. Diese Hospitationen sind durch entsprechende Hospitationsbescheinigungen nachzuweisen.

Für die einzelnen Blöcke gelten folgende Regelungen:

  • Block 30 (Orthopädie): 2 Hospitationen
  • Block 40 (Innere Medizin): 8 Hospitationen
  • Block 50 (Sensorik): 2 Hospitationen
  • Block 60 (Neurologie): 2 Hospitationen
  • Block 70 (geistige Behinderung): 2 Hospitationen
  • Block 80 (Psychiatrie): nach Absprache mit der Lehrgangsleitung

Von den Hospitationen ist ein Hospitationsbericht auf einem entsprechenden Formular zu erstellen. Die jeweiligen zusätzlichen Hospitationen sind bis zur Beendigung der Qualifizierung bzw. nach Vorgabe des Referenten vorzulegen und müssen jeweils in Behindertensportgruppen der jeweiligen Qualifizierungsgänge durchgeführt werden.

Im Rahmen der Qualifizierung ist eine Hausarbeit (ausführlicher Unterrichtsentwurf / theoretische Abhandlung eines Themas) zu erstellen. Diese wird inhaltlich und thematisch in den Blöcken 30 - 70 mit den Teilnehmern abgesprochen.

Mara Kozulovic

Referentin Lehrgangswesen

Sebastian Kamps

Sachbearbeiter Lehrgangswesen