Kostensätze
Hintergrund Kostensätze
Die Kostensätze zur Abrechnung des Rehabilitationssports wurden zum 01.01.2016 verändert. Auf Basis der Rahmenvereinbarung 2011 konnte eine stärkere Differenzierung der Kostenpositionen eingeführt werden. Aktuell existieren folgende Kostenpositionen:
- Allg. Rehabilitationssport (60 45 03)
- Rehabilitationssport für schwer-/schwerstbehinderte Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand (60 45 07)
- Rehabilitationssport im Wasser (60 45 09)
- Rehabilitationssport für Kinder (60 45 11)
- Rehabilitationssport für Kinder im Wasser (60 45 12)
- Rehabilitationssport für schwer-/schwerstbehinderte Kinder (60 45 13)
- Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (60 45 10)
- Rehabilitationssport in Herzgruppen (60 45 04)
- Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen (60 45 08)
Die Kostenpositionsnummern müssen bei der Abrechnung des Rehabilitationssports angegeben werden. Detailierte Informationen zu den Inhalten einer Abrechnung an die Kostenträger entnehmen Sie bitte den jeweiligen Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen.
Bitte beachten!
Wie beschrieben sind die Kostensätze nicht einheitlich. Sie können sich je nach Kostenträger teilweise deutlich differieren.
Im Rahmen der Abrechnung ist der korrekte Kostensatz nur über den jeweiligen Kostenträger des Patienten zu erfassen.
Die Herausforderung hierbei ist herauszufinden, ob dieser Kostenträger bundesweit tätig ist und somit einheitliche Abrechnungssätze existieren oder ob es sich um einen regional tätigen Kostenträger handelt, der somit mit einem der Landesverbände des DBS eine Vereinbarung geschlossen hat.