Klassifizierungssystem

Zur Sicherstellung der Fairness ist im Leistungssport und dem ambitionierten, im Wettkampfsystem betriebenen Breitensport sicherzustellen, dass erzielte Ergebnisse vergleichbar sind.

Nur so kann ein Sieger tatsächlich stolz auf die erreichte Leistung sein!

Hierzu ist es im Behindertensport notwendig, Einschränkungen zu bewerten und diese damit vergleichbar zu machen. Sportler werden durch die Klassifizierung über einen Sport-Gesundheitspass durch den Hausarzt für sporttauglich erklärt. Dies ist zum Schutz der Gesundheit ein entscheidendes Qualitätskriterium. Der Sport-Gesundheitspass ist 12 Monate gültig und muss zum Zeitpunkt des Wettkampfes gültig sein. Anderenfalls ist eine Teilnahme am Wettkampf zum Schutz des Athleten ausgeschlossen.

Ergänzend zum Sport-Gesundheitspass, der lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand bescheinigt, wird über die Klassifizierung die jeweils vorliegende Einschränkung bewertet und über die jeweils gültigen Bewertungstabellen erhält der Sportler eine Startklasse oder Schadenspunkte.

Es gibt unterschiedliche Einteilungen in den Sportarten. Ab 20% Grad der Behinderung (GdB) kann ein Sportler in die Startklasse Allgemeinbehinderung (AB) aufgenommen werden. Diese Startklasse wird ausschließlich national benutzt und ist auf internationalen Wettkämpfen bis hin zu den Paralympics nicht vertreten.

Es gibt die Möglichkeit sich im Bereich "Körperbehinderung" oder "geistige Behinderung" klassifizieren zu lassen. Eine Klassifizierung im Bereich der "mentalen Einschränkung" ist aktuell nicht vorgesehen.

Die Landesverbände des DBS bieten sowohl Wettkämpfe an, die eine Klassifizierung voraussetzen (z.B. Landesmeisterschaften), als auch Veranstaltungen, die den sportlichen Wettkampf spürbar machen sollen, aber keine Klassifikation benötigen (z.B. Pokal-Turniere)

Hier finden Sie den Link zum Klassifizierungssystem des DBS: