Rollstuhltennis
Rollstuhltennis gehört seit den Spielen 1992 zum paralympischen Programm. Die Dynamik der Sportart erfordert ein gutes Reaktionsvermögen, Schnelligkeit und ausgeprägte koordinative Fähigkeiten, um die Bewegung mit dem Rollstuhl und das Schlagen des Balles gleichzeitig ausführen zu können. Ausgeübt werden kann es von Sportler*innen mit körperlicher Behinderung, die zu einer erheblichen Funktionseinschränkung einer oder beider Beine führt. Rollstuhltennis wird somit vorwiegend von Menschen mit Querschnittslähmung, Amputationen sowie schweren Knie- oder Fußverletzungen ausgeübt
.Im Vergleich mit dem Fußgängertennis wurde die Anzahl der Bodenkontakte des Balles angepasst. So darf dieser im Rollstuhltennis zweimal aufspringen. Das erste Mal muss der Ball im regulären Feld aufkommen, beim zweiten Mal darf er auch außerhalb des Feldes landen. Rollstuhltennis können Spieler*innen mit einer Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit ausüben. Hinsichtlich der Klassifizierung rücken die verschiedenen Behinderungsarten in den Hintergrund. Es gibt für Damen und Herren jeweils eine offene Klasse sowie darüber hinaus eine Quadklasse, in der nur Menschen mit Einschränkungen an mindestens drei Extremitäten teilnehmen dürfen. Ein Start in der Quadklasse ist aber auch dann nicht zwingend.
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Ansprechpartner des BSV-RLP:
Jürgen Kugler
0152-53505628
Jürgen Kugler
Vizepräsident Sport und Vereinsentwicklung
Ansprechpartner "Prävention sexualisierte Gewalt im Sport"
Fachwart Rollstuhl-Tennis
- E-Mail: juergen.kugler@bsv-rlp.de
