Zertifizierungsverfahren

Der Verein

Als Teil des "Antrag auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX" ist das Formular E Erklärung zur Anerkennung als Leistungserbringer zu verwenden.

Dieses Formular muss nur ein Mal mit dem Erstantrag auf Zertifizierung eingereicht werden. Über das Formular E werden Angaben zum zukünftigen Anbieter des Rehabilitationssports gemacht.

In Rheinland-Pfalz ist eines der zentralen Qualitätsmerkmale, dass es sich bei einem Anbieter grundsätzlich um einen gemeinnützigen Sportverein handelt.

Auf diesem Formular werden die Regelungen der Rahmenvereinbarung, die Regelungen der Durchführungsvereinbarungen mit den Kostenträgern und Die Richtlinien zur Durchführung des Rehabilitationssports im DBS  in vollem Umfang anerkannt und bestätigt.

Des weiteren wird bestätigt, dass das DBS-Beratungsprotokoll oder adäquate Alternativen eingesetzt werden. 

Auf dem Formblatt E wird bestätigt, dass die Formulare M und ÜL dem Verein/örtlichem Träger vorliegen und diese nach Verlangen der anerkennenden Stellen vorgelegt werden.

 

Die Ansprechpartner

Durch den Verein als Anbieter des zertifizierten Rehabilitationssports ist für jeden auf dem Formular AN benannten Ansprechpartner jeweils das Formular AP auszufüllen. (Bsp. zwei Ansprechpartner auf dem Formblatt AN genannt = zwei Formblätter AP auszufüllen)

Dies können unterschiedliche Personen sein. Der Ansprechpartner der Angebote (vgl. Formular AN) wird den Kostenträgern und Patienten als Kontakt für das zertifizierte Angebot mitgeteilt. Somit ist hier besondere Sorgfalt bei der Auswahl anzuwenden.

Die Übungsleiter

Die Übungsleiter der Angebote werden auf den Formularen AN und ÜL benannt. Es dürfen nur Übungsleiter benannt werden, die über eine gültige und zum betreuten Profil des Angebotes passende Lizenz im Rehabilitationssport verfügen.Das Formblatt ÜL muss ausgefüllt im Verein vorliegen. Dieser muss mit der Kopie der Lizenz als Anlage zum Formular ÜL nur nach Aufforderung dem Verband vorgelegt werden. (z.B. bei Audits) 

Sobald die Lizenz ihre Gültigkeit verliert, ist automatisch die Zertifizierung aufgehoben.

Der betreuende Arzt

Jeder Verein benötigt einen betreuenden Arzt für seine Angebote. Dieser wird auf dem Formular M benannt. Das Formular M muss ausgefüllt im Verein vorliegen. Dieser muss nur nach Aufforderung dem Verband vorgelegt werden. (z.B. bei Audits)

Der Mediziner muss weder KV-Arzt sein, noch muss er praktizieren. Sollte sich der Mediziner im Ruhestand befinden, ist es zu empfehlen an eine Berufshaftpflicht zu denken.

Mit Ausnahme des Herzsportes ist die Fachrichtung des Mediziners kein Zulassungskriterium.

Zertifizierungsverfahren

Laut Punkt 8.1 und 8.2 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport bedürfen Rehabilitationssportgruppen der Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt nach einheitlichen Kriterien.

Die Anerkennung dieser Gruppen erfolgt grundsätzlich durch die Landesverbände des DBS, z.B. den BSV Rheinland-Pfalz. Eine Anerkennung ist i.d.R. 24 Monate gültig. Sie kann frühestens mit Einreichung eines vollständigen Formularsatzes ausgesprochen werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist generell ausgeschlossen.

Bei Herzgruppen wird die Anerkennung in Rheinland-Pfalz durch die Landesorganisationen der DGPR ausgesprochen.

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Ihre Ansprechpartner

Dominic Holschbach

Sportreferent

Beauftragter "Qualitätsmanagement im Rehasport"

Alev Taniş

Sachbearbeitung Rehasport, Zertifizierungen