Audit - Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Durchführung
RehasportIn der Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining ist festgeschrieben, dass der Landesverband zur Qualitätssicherung seiner gemeldeten Rehasportgruppen verpflichtet ist. Zur Sicherung dieser Qualität und zur Unterstützung unserer Vereine waren wir auch im Oktober in einigen Übungsstätten vor Ort. Wir haben uns Angebote angeschaut und überprüft ob diese der Rahmenvereinbarung (Raum- und Gruppengröße, Unterschriftenlisten, Anwesenheitslisten) entsprechen. Natürlich sind wir als Dienstleister auch auf Fragen eingegangen und haben unsere Vereine beraten. Wir danken hiermit nochmals unseren Vereinen für den netten Empfang und für die tolle Zusammenarbeit.
Hier seht Ihr ein Foto einer orthop. Rehasportstunde unseres Mitgliedvereins Reha Sport Plus Bingen e.V. mit der Übungsleiterin Birgit Götz
Foto: BSV RLP e.V.