Steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes

Vereine

Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10 % (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke.
  • Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
  • Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
  • Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 €.
  • Erleichterter Spendennachweis bis 200 €.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.