Unwetter-Katastrophe in Rheinland-Pfalz: Das Wichtigste für den Sport

Hier geht es zur Sonderseite für alle wichtigen Informationen zur Unwetter-Katastrophe für den Sport.

Als weitere Information möchten wir gerne einige Informationen weitergeben, die unser Verband vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erhalten hat und die für Vereine interessant sein können, die von der Hochwasser-Katastrophe betroffen sind. Der Paritätische hat weitere Förderungsmöglichkeiten für betroffene gemeinnützige Organisationen zusammengefasst, die als Ergänzung zu den Informationen des Sportbunds Rheinland (https://www.sportbund-rheinland.de/beratung/hochwasser-hilfe), bzw. des Landessportbunds (https://www.lsb-rlp.de/unwetterkatastrophe) zu verstehen sind. Möglicherweise finden Sie in den folgenden Hinweisen eine zusätzliche Hilfe, falls Ihr Verein Hochwasserschäden erlitten hat:

* Soforthilfe-Programm der Aktion Mensch

 Angesichts der katastrophalen Auswirkungen der jüngsten Hochwasserereignisse hat die Aktion Mensch das Soforthilfe-Programm „Fluthilfe 2021“ beschlossen. Über das Förderprogramm werden insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Unter dem Titel „Fluthilfe 2021“ können freie gemeinnützige Organisationen Vorhaben beantragen, die zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen und zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen, die unmittelbar durch das Hochwasser im Juli 2021 verursacht wurden. Wie bei den sonstigen Förderprogrammen der Aktion Mensch ist auch hier zu beachten, dass Einrichtungen der Altenhilfe/Pflege nicht gefördert werden können.

 Gefördert werden dabei Vorhaben der

 Soforthilfe (max. 20.000 Euro) zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Barrierefreiheit. Anträge für diese Soforthilfe können im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021 gestellt werden. Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.

Investitionsförderung (max. 300.000 Euro) zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar, sowie zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen. Anträge für diese Investitionsförderung können im Zeitraum vom 06.08. – 30.06.2022 gestellt werden.

 Die Förderbedingungen und weitere Informationen finden Sie hier.

 * Stiftung Deutsches Hilfswerk (ARD-Fernsehlotterie)

 Auch die Stiftung Deutsches Hilfswerk stellt Fördermittel für besondere Hilfen nach Katastrophen bereit. Die Förderkriterien finden Sie auf folgender Website: https://cdn.fernsehlotterie.de/content/uploads/2020/02/13104027/Katastrophenhilfe.pdf. Die Kontaktdaten der Förderberatung finden Sie unter folgendem Link: https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/kontakt-zur-stiftung.

 * SWR Herzenssache

 Die SWR Herzenssache fördert Bedarfe und Maßnahmen, die direkt durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ausgelöst wurden und in diesem Zusammenhang Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier: https://www.herzenssache.de/foerderung/artikel-jetzt-soforthilfe-100.html

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* KfW- Sonderprogramm für die Beseitigung von Hochwasserschäden

 Gemeinnützige Organisationen können für die Beseitigung von Hochwasserschäden einen Betriebsmittelkredit aus dem KfW-Programm „Investitionskredit Kommunale Unternehmen" (Programmnummer 148) mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 10 Jahren Zinsbindung nutzen. Die Zinsen wurden gesenkt und beginnen nun bei 0,75 % p.a. Anträge können bereits gestellt werden. Das Programm steht zudem auch für investive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung.

 * Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz

 Zur Milderung der außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/

 Bitte beachten Sie, dass wir (noch) keine Zusage haben, dass auch gemeinnützige Organisationen hier definitiv förderberechtigt sind. Aktueller Sachstand ist, dass es sich hier immer um Einzelfallentscheidungen handelt.