Verbandsrundschreiben 1-2012

Verbandsrundschreiben

Neue Durchführungsvereinbarungen im Rehasport

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsverantwortliche,

wie bereits im letzten Rundschreiben vom 15.12.2011 erwähnt, sind inzwischen die Durchführungsvereinbarungen zur Rahmenvereinbarung im Rehasport mit den Ersatzkrankenkassen sowie den Primärkrankenkassen abgeschlossen und die Verträge liegen nun unterschrieben vor. Daher möchte ich Ihnen heute die beiden entsprechenden Vereinbarungen zu Ihrer Information übersenden.

Die nachfolgenden Informationen betreffen natürlich insbesondere die Vereine, die als Rehasportvereine anerkannt sind, bzw. die Anerkennung beantragen möchten. Die beiden neuen Durchführungsvereinbarungen sind offiziell schon zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Das heißt, dass Ihr Verein für alle Teilnahmen am Rehasport ab Beginn des neuen Jahres bereits die neuen Beträge gegenüber den Krankenkassen abrechnen kann. Besonders zu beachten ist dabei, dass ab Beginn des Jahres eine stärkere Differenzierung in den Abrechnungssätzen möglich ist, um so den unterschiedlichen Gruppen im Rehasport und deren Besonderheiten gerecht zu werden. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen daher hier schon einmal kurz die aktuellen Sätze nennen:

  • „Allgemeiner“ Rehasport: 5,00 Euro (Pos.-Nr. 604503)
  • Rehabilitationssport im Wasser: 5,80 Euro (Pos.-Nr. 604509)
  • Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen nach Ziffer 10.1 oder 10.2 der Rahmenvereinbarung (max. 7 Erwachsene bzw. max. 5 Kinder): 7,50 Euro (Pos.-Nr. 604507)
  • Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen: 7,50 Euro (Pos.-Nr. 604510)
  • Rehabilitationssport in Herzgruppen: 7,00 Euro (Pos.-Nr. 604504)
  • Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen: 7,50 Euro (Pos.-Nr. 604508).

Um den Krankenkassen die korrekte Zuordnung Ihrer Angebote zu ermöglichen, werden wir alle Angebote, die im Titel einen „Wasserbezug“ haben, z.B. Wassergymnastik, Schwimmen oder ähnliches, als Rehasportgruppen im Wasser melden. Falls Sie noch entsprechende Angebote haben, die im Titel keinen Bezug zum Wasser haben, aber im Wasser stattfinden, bitten wir Sie noch um kurzfristige Mitteilung. Nur so können wir den Krankenkassen die notwendigen Informationen geben.

Auch hinsichtlich der Gruppen für schwerstbehinderte Menschen nach Ziffer 10.1 oder 10.2 der Rahmenvereinbarung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Dies betrifft also Gruppen speziell für Menschen mit Blindheit, Doppelamputationen, Hirnverletzungen und schwersten Lähmungen o. ä., an denen nicht mehr als 7 Erwachsene oder 5 Kinder teilnehmen dürfen. Falls Sie entsprechende Angebote in Ihrem Verein anbieten, melden Sie uns diese bitte auf dem beiliegenden Rückmeldeformular bis zum 29.02.2012 zurück, damit wir die Krankenkassen entsprechend informieren können und Ihr Verein dann die neuen Vergütungssätze abrechnen kann.

Weitere wichtige Veränderungen gegenüber den bisherigen Vereinbarungen sind:

Die Nutzung des Beratungsprotokolls war bislang nur im Rahmen des bundeseinheitlichen Anerkennungsfahrens im Deutschen Behindertensportverband vorgeschrieben. Nun haben die Primärkrankenkassen in ihrer Vereinbarung mit uns und den anderen Vertragspartnern den Einsatz des Beratungsprotokolls auch von ihrer Seite her vorgeschrieben. Da alle als Rehasportanbieter anerkannten Vereine unseres Verbandes bereits über 5.3 des Formulars V die Nutzung der Inhalte des Beratungsprotokolls B zugesichert haben, dürfte sich daher für Sie nichts ändern.

Vereine, die Rehasport in Außenstellen anbieten, d. h. an Orten, die von Ihrem eigentlichen Vereinssitz räumlich weiter getrennt sind, müssen zukünftig für jede Außenstelle eine eigene IK-Nummer beantragen. Alle Vereine die dies derzeit betrifft, sind von uns bereits darüber informiert worden. Bitte beachten Sie, dass zukünftig neue Außenstellen/Standorte von Vereinen nur noch mit einem eigenen Institutionskennzeichen anerkannt werden können.

Die Frist, innerhalb der Beschwerden der Krankenkassen über mögliche Vertragsverstöße durch uns zu bearbeiten sind, wurde von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Daher sind wir in Ihrem Interesse auf eine schnelle Reaktion Ihrerseits angewiesen, wenn wir Sie in einem Fall der Klärung um Ihre Stellungnahme bitten.

Zusammen mit den Textfassungen der Durchführungsvereinbarungen erhalten Sie auch eine kleine Broschüre, in der Thomas Hild, unser Sportreferent und Qualitätsbeauftragter Rehasport, die wichtigsten Punkte aus der Rahmenvereinbarung und den neuen Durchführungsvereinbarungen noch einmal für Sie zusammengefasst hat. Außerdem finden Sie eine Musterrechung als Vorschlag für eine Abrechnung von Rehasport gegenüber den Krankenkassen beigefügt. Dieser Vorschlag dient natürlich nur als Anregung, allerdings sind hier alle notwendigen Bestandteile der Rechnung enthalten und
aufgeführt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne bei Herrn Hild, Telefon 0261/97387854, E-Mail: thomas.hild-junk@bsv-rlp.de. Ebenso steht Herr Hild Ihnen gerne für Informationen zum beiliegenden Kriterienkatalog zur Überprüfung der Anbieterqualität im Rehasport zur Verfügung. Dieser Kriterienkatalog wurde von der Kommission Rehasport des BSV Rheinland-Pfalz unter dem Vorsitz von Rolf Boettiger, als Vizepräsident Sport des BSV Rheinland-Pfalz, am 20.12.2011 verabschiedet. Die Kommission, in der Mitglieder des Präsidiums, der Präsidialausschüsse, Vereinsvorsitzende und der Beauftragte Qualitätsmanagement vertreten sind, hat damit die Erfahrungen aus den letzten drei Jahren im Rahmen des Qualitätsmanagements im Rehasport in die Vorgaben für die zukünftigen Verfahrensweise eingearbeitet. Die Audits, die im Rahmen des Qualitätsmanagements zukünftig durchgeführt werden, richten sich nach diesem Kriterienkatalog.

Als letztes möchte ich Sie noch darüber informieren, dass die Vereine, deren E-Mail-Adresse uns nicht vorliegt, oder die deren Nutzung untersagt haben, die Ausschreibungen von diversen Landesmeisterschaften beigelegt finden. Alle anderen Vereine haben die Ausschreibungen bereits per E-Mail erhalten. Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen unsere Sportreferentin Jeannette Schönfelder, Tel. 0261/97387856, E-Mail: jeannette.schoenfelder-junk@bsv-rlp.de, gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen heute für Ihre Arbeit im Verein weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin viel Freude bei Ihrem Engagement im Verein. Für weitere Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Röttig
Geschäftsführer